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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kuni Integration, nachfolgend Anbieter, und ihren Auftraggebern.

1.2 Auftraggeber sind insbesondere Sozialdienste, Regionale Arbeitsvermittlungszentren, Sozialversicherungsstellen, Institutionen, Vereine, Unternehmen oder andere Organisationen.

1.3 Mit der schriftlichen oder digitalen Anmeldung beziehungsweise Beauftragung einer Dienstleistung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.

1.4 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Dienstleistungen

2.1 Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich berufliche Integration, Coaching, Beschäftigungsprogramme, Integrationsprogramme sowie individuelle Unterstützungsangebote.

2.2 Die Leistungen werden als strukturierte Programme mit definierter Zielsetzung angeboten.

2.3 Der Anbieter ist berechtigt, Programme ganz oder teilweise durch Partnerorganisationen oder Kooperationsbetriebe durchführen zu lassen. Vertragspartner gegenüber dem Auftraggeber bleibt in jedem Fall Kuni Integration.

2.4 Der Anbieter betreibt keine Arbeitsvermittlung im Sinne des Arbeitsvermittlungsgesetzes.
Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen ausschliesslich über Partnerunternehmen, insbesondere die iWork AG, welche über die erforderlichen gesetzlichen Bewilligungen verfügt.         
Der Anbieter selbst tritt nicht als Vermittler auf und ist nicht Vertragspartei eines Arbeitsvermittlungsverhältnisses.

2.5 Die angebotenen Programme stellen Integrationsmassnahmen dar und begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR).       
Teilnehmende stehen weder zu Kuni Integration noch zu einem Einsatzbetrieb in einem Arbeitsverhältnis.

2.6 Es besteht kein Anspruch auf Lohn oder sonstige Entschädigung durch den Anbieter oder einen Einsatzbetrieb.     
Die Existenzsicherung der Teilnehmenden erfolgt über den zuständigen Kostenträger.

2.7 Einsätze in Partnerbetrieben erfolgen ausschliesslich zu Trainings-, Abklärungs- und Integrationszwecken.
Die Teilnehmenden werden unter Anleitung eingesetzt und übernehmen keine arbeitsvertraglichen Funktionen.            
Sie ersetzen keine Mitarbeitenden und dürfen nicht zur Aufrechterhaltung des operativen Betriebs eingesetzt werden.

2.8 Der Fokus der Programme liegt auf der Entwicklung arbeitsmarktrelevanter Fähigkeiten, der Stabilisierung der Tagesstruktur sowie der Abklärung der beruflichen Eignung.
Eine wirtschaftliche Verwertung der Tätigkeit steht nicht im Vordergrund.          

3. Vertragsabschluss

3.1 Der Vertrag kommt mit Eingang der schriftlichen oder digitalen Anmeldung beim Anbieter zustande.

3.2 Eine separate Annahmeerklärung ist nicht erforderlich.

3.3 Der Anbieter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung wird individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Es handelt sich um eine Pauschalvergütung für das jeweilige vereinbarte Programm beziehungsweise die vereinbarte Programmdauer.

4.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

4.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent pro Jahr gemäss Art. 104 OR. Mahngebühren können zusätzlich erhoben werden.

4.4 Nach zweimaliger Mahnung ist der Anbieter berechtigt, Leistungen auszusetzen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

4.5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht rückerstattet, sofern der Anbieter zur ordnungsgemässen Leistungserbringung bereit war.

5. Vertragsdauer, Mindestlaufzeit und Kündigung

5.1 Programme werden entweder mit fester Laufzeit oder als monatlich verlängerbare Programme vereinbart. Die jeweilige Dauer ergibt sich aus dem Angebot oder der schriftlichen Zuweisung.

5.2 Bei Programmen mit fester Laufzeit ist die vereinbarte Dauer verbindlich. Die vollständige Pauschalvergütung für die gesamte Laufzeit ist geschuldet, auch wenn der Integrationsprozess vorzeitig faktisch abgeschlossen wird. Die verbleibende Programmdauer dient der Stabilisierung, Nachbegleitung oder administrativen Begleitung.

5.3 Monatlich vereinbarte Programme haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Der volle Monatsbetrag ist unabhängig vom Anmeldedatum innerhalb des laufenden Monats geschuldet. Eine anteilsmässige Verrechnung erfolgt nicht.

5.4 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern es nicht mit einer Frist von 30 Tagen per E Mail gekündigt wird.

5.5 Massgebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum des Eingangs der Kündigung beim Anbieter.

5.6 Ein vorzeitiger Abbruch durch den Teilnehmer entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht für die vereinbarte Laufzeit.

6. Rücktritt vor Programmstart

6.1 Eine Absage bis 14 Tage vor Programmstart ist kostenlos.

6.2 Bei Absagen innerhalb von 14 Tagen vor Programmstart wird eine pauschale Entschädigung von CHF 100 in Rechnung gestellt.

6.3 Bei Nichterscheinen ohne vorgängige Mitteilung wird ebenfalls eine pauschale Entschädigung von CHF 100 erhoben.

7. Ausschluss von Teilnehmenden

7.1 Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmende vom Programm auszuschliessen, wenn unrichtige Angaben gemacht wurden, die Mitwirkungspflicht verletzt wird, schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegt oder Zahlungsverzug besteht.

7.2 Ein Ausschluss begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geschuldeter oder bezahlter Vergütungen.

8. Haftung

8.1 Der Anbieter erbringt Coaching und Integrationsleistungen. Eine Garantie für eine konkrete Arbeitsaufnahme oder für einen bestimmten Integrationserfolg besteht nicht.

8.2 Der Anbieter haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

8.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

8.4 Bei höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Anordnungen, Naturereignissen oder unvorhersehbaren Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

8.5 Der Anbieter übernimmt keine Arbeitgeberfunktion im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherungen.      
Die Versicherung der Teilnehmenden, insbesondere für Unfall und Krankheit, erfolgt über den zuständigen Kostenträger oder gemäss individueller Regelung.

9. Datenschutz

9.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes.

9.2 Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

9.3 Es gilt die separate Datenschutzerklärung von Kuni Integration.

10. Vertraulichkeit

10.1 Individuelle Preisvereinbarungen sowie vertragliche Details sind vertraulich zu behandeln.

10.2 Der Anbieter verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

11.2 Gerichtsstand ist Amriswil, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Adresse

Rütistrasse 17
8580 Amriswil

Telefon

+41 71 622 40 00

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